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OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 90/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 78 Abs. 2; EStG § 64 Abs. S. 1
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten - rechtsportal.de
FamFG § 78 Abs. 2; EStG § 64 Abs. S. 1
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 18.05.2010 - 10 X (B) 144/09
- AG Saarbrücken, 23.06.2010 - 10 X (B) 144/09
- OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 90/10
- OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 88/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 90/10
Ausgehend von den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Grundsätzen (FamRZ 2010, 1427 ), denen der Senat folgt, ist vorliegend davon auszugehen, dass ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage der Antragstellerin vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte. - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06
Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 6 WF 90/10
Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde und mit dieser Maßgabe nach § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 ZPO zulässige "Beschwerde" der Antragstellerin, die der Senat auch ohne vorherige Durchführung des Abhilfeverfahrens bescheiden kann (vgl. etwa BGH Rpfleger 2007, 281 ), hat Erfolg und führt zur Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten für das erstinstanzliche Verfahren.
- OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Anwaltsbeiordnung in einem wegen …
Dies hängt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2010, 1427), der beide Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts beigetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - 6 WF 88/10 -, vom 16. September 2010 - 6 WF 90/10 - und vom 20. September 2011 - 6 WF 98/11 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. März 2011 - 9 WF 32/11 -, vom 22. Dezember 2011 - 9 WF 134/11 - und vom 4. Januar 2012 - 9 WF 129/11 -), davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Beteiligten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.